AGB
AGB – Fernwartung
AGB – Verbrauchsgüterverkauf

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Falls der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, ist als ausschließlicher Gerichtsstand die Geschäftsadresse von SCHMIDT – IT-Service & Werbung, Bahnhofstr. 27, 08548 Syrau vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) SCHMIDT – IT-Service & Werbung
Inhaber Steffen Schmidt, Bahnhofstraße 27, 08548 Syrau

 

1. Allgemeines
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen.
(2) Für Fernwartungsangebote und Verbrauchsgüterkäufe gelten gesonderte AGB.
(3) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch, selbst im Falle einer Lieferung, nicht Vertragsbestandteil.
(4) Abweichungen, Ergänzungen sowie Änderungen abgeschlossener Verträge und der geltenden Geschäftsbedingungen von SCHMIDT – IT-Service & Werbung bedürfen der Schriftform.
(5) SCHMIDT – IT-Service & Werbung ist berechtigt, diese AGB zu ändern, indem die Kunden schriftlich über die Änderungen informiert werden. Die Änderungen treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft. Bei Änderungen zum Nachteil des Kunden kann dieser einen bestehenden Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Erfolgt keine Kündigung, gelten die Änderungen mit Ablauf der Monatsfrist als angenommen.

2. Angebot und Vertragsabschluss
(1) Mündliche Angebote von SCHMIDT – IT-Service & Werbung sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen unverbindlich.
(2) Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf der schriftlichen Bestätigung durch SCHMIDT – IT-Service & Werbung.
(3) Der Umfang der von SCHMIDT – IT-Service & Werbung zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den schriftlichen Verträgen. Es gelten in folgender Reihenfolge: Einzellizenzbedingungen und Softwarepflegevereinbarungen der Hersteller, die Supportvereinbarung von SCHMIDT – IT-Service & Werbung und ergänzend diese Geschäftsbedingungen.
(4) SCHMIDT – IT-Service & Werbung behält sich vor, zwingende Abweichungen aufgrund rechtlicher oder technischer Normen von den Angebotsunterlagen oder der Auftragsbestätigung zu berücksichtigen.

3. Installation, Schulung und Beratung
(1) Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Soft- und Hardware eigenverantwortlich, sofern dies nicht vertraglich geregelt ist. Installations-, Schulungs- und Einweisungsleistungen durch SCHMIDT – IT-Service & Werbung erfolgen nur nach entsprechender Vereinbarung und werden separat berechnet.
(2) Bei Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen ist der Kunde verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen (Räumlichkeiten, Infrastruktur, Unterlagen, Personal) bereitzustellen. Bei Nichterfüllung verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen. SCHMIDT – IT-Service & Werbung kann den Mehraufwand, insbesondere für die verlängerte Bereitstellung von Personal und Sachmitteln, in Rechnung stellen. Ansprüche aus § 643 BGB bleiben unberührt.
(3) Auskünfte bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

4. Leistungsumfang
(1) SCHMIDT – IT-Service & Werbung ist berechtigt, zur Erfüllung der Leistungen Dritte einzusetzen.
(2) Zu Testzwecken gelieferte Produkte bleiben Eigentum von SCHMIDT – IT-Service & Werbung. Software kann so ausgestattet sein, dass Programme nach Ablauf der Testzeit nicht mehr voll funktionsfähig sind. Daraus entstehen für den Kunden keine Ansprüche.

5. Lieferfrist
(1) Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Wird der voraussichtliche Liefertermin um mehr als vier Wochen überschritten, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen.
(2) SCHMIDT – IT-Service & Werbung kann Teillieferungen und Teilleistungen in zumutbarem Umfang erbringen.
(3) Änderungen des Auftrags heben vereinbarte Termine und Fristen auf, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt und allen nicht zu vertretenden Hindernissen, die die Lieferung oder Leistung erheblich beeinflussen, insbesondere Streik und Aussperrung bei SCHMIDT – IT-Service & Werbung oder deren Lieferanten. Bei Verzögerungen von mehr als sechs Wochen kann vom Vertrag zurückgetreten werden.

6. Preise/Angebote
(1) Die Preise verstehen sich netto, exklusive Verpackungs- und Frachtkosten. Es gelten die Preise der aktuellen Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Leistungen ohne Preisvereinbarung werden zum am Tag der Ausführung gültigen Listenpreis berechnet.
(2) Dienstleistungen wie Schulungen und Installationen werden, sofern kein Festpreis vereinbart ist, nach der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültigen Preisliste abgerechnet.
(3) Ist eine Lieferfrist von mehr als fünf Werktagen ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise.
(4) Angebotspreise und deren Bindung können im individuellen Angebot gesondert angegeben werden.
(5) Die Arbeitsstunde wird mit 63,76 € netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet.
(6) Die Abrechnung erfolgt je angefangene 0,25 Stunden, beginnend bei 0 Minuten jeder vollen Stunde.
(7) Für alle Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten von 7:30 bis 16:30 Uhr wird ein Zuschlag von 50 % netto berechnet. An Feiertagen und Wochenenden beträgt der Zuschlag 100 % netto. Ausgenommen sind vorherige Preisabsprachen.

7. Anfahrtskosten
(1) Anfahrtskosten setzen sich aus einer Kilometerpauschale für das genutzte Fahrzeug und der Anfahrtszeit der Mitarbeitenden zusammen.
(2) Anfahrtszeit gilt als Arbeitszeit und wird mit einem reduzierten Stundensatz von 48 € netto pro Stunde abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt je angefangene 5 Minuten. Die 5-Minuten-Schritte gelten jeweils für An- und Abfahrt getrennt.
(3) Pro gefahrenem Kilometer werden, 0,69 € berechnet.
(4) Anfahrtskosten können individuell oder pauschal vereinbart werden. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
(5) Bei Anmietung von Fahrzeugen werden die Mietkosten zusätzlich berechnet.

8. Zahlung, Zahlungsmodalitäten, Zahlungsverzug
(1) Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen.
(2) Teilzahlungen oder Sammelüberweisungen sind nicht zulässig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist SCHMIDT – IT-Service & Werbung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % bei Endkunden und 8 % bei Unternehmen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder SCHMIDT – IT-Service & Werbung einen höheren Schaden nachweist.
(4) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen oder diese mit Forderungen von SCHMIDT – IT-Service & Werbung verrechnen. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenansprüchen ausgeübt werden.
(4) Werden mehrere Zahlungen gleichzeitig geschuldet, wird – sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat – zunächst die fällige Schuld und unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.
(5) Teilzahlungen bedürfen der Schriftform und müssen separat vereinbart werden.
(6) Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels gerät der Kunde gemäß § 286 BGB automatisch in Verzug und die Rechnung gilt als gemahnt.

9. Annahmeverzug des Kunden
Kommt ein Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, ist SCHMIDT – IT-Service & Werbung nach Setzung einer Frist von maximal 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatz beträgt 30 % des Auftragswertes, sofern nicht der Kunde einen geringeren oder SCHMIDT – IT-Service & Werbung einen höheren Schaden nachweist.

10. Gefahrübergang; Abnahme von Leistungen, Pflichtverletzung; Nachbesserung bei Dienstleistungen
(1) Bei Werkverträgen gilt folgende Regelung:
Bei verweigerter Abnahme muss der Kunde SCHMIDT – IT-Service & Werbung unverzüglich, spätestens zehn Werktage nach Installation, konkrete Fehler schriftlich in einem Fehlerprotokoll melden. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung, gilt das Werk als abgenommen.
(3) Soweit keine speziellen Regelungen getroffen sind, haftet SCHMIDT – IT-Service & Werbung bei Mängeln nach den geltenden Bestimmungen.
(4) Bei schuldhafter Pflichtverletzung ist der Kunde verpflichtet, SCHMIDT – IT-Service & Werbung zunächst zur kostenfreien Nachbesserung oder Ersatzlieferung aufzufordern.
(5) Die Verjährung beginnt mit der Abnahme. Gewährleistungsansprüche aus Leistungen von SCHMIDT – IT-Service & Werbung verjähren wie folgt:
Bei Werkverträgen gemäß § 634a BGB, bei Kaufverträgen mit Händlern innerhalb eines Jahres, bei Verbrauchern nach zwei Jahren.

11. Eigentumsvorbehalt
SCHMIDT – IT-Service & Werbung behält sich das Eigentum an gelieferter Hard- und Software sowie das Nutzungsrecht an darauf enthaltener Software bis zur vollständigen Bezahlung vor. Für Kaufleute gilt dies bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung. Mit Erwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte. Die Hinweise zum Schutzrecht – auch Dritter – sind zu beachten.

12. Umfang und Rechtseinräumung
Die Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten.

13. Haftung
(1) Bei Arbeiten an Computern, Netzwerken, NAS, Datenträgern oder anderen Geräten, bei denen ein Datenverlust entstehen kann, ist der Kunde vor Arbeitsbeginn selbst für eine vollständige Datensicherung verantwortlich.
(2) SCHMIDT – IT-Service & Werbung haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und das Fehlen schriftlich zugesicherter Eigenschaften.
(3) Für einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten haftet SCHMIDT – IT-Service & Werbung nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden.
(4) Für leicht fahrlässige Verletzungen sonstiger Vertragspflichten besteht keine Haftung.
(5) Für Schäden, die durch zumutbare Maßnahmen wie Datensicherung oder Schutzsoftware hätten verhindert werden können, haftet SCHMIDT – IT-Service & Werbung nicht.
(6) Die Haftung ist auf den durch den Kunden nachgewiesenen Schaden begrenzt.
(7) Die Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Angestellten und Erfüllungsgehilfen von SCHMIDT – IT-Service & Werbung.
(8) Schadenersatzansprüche verjähren zwölf Monate nach Leistungsausführung, außer bei Arglist; § 823, § 280 BGB.

14. Garantie/Gewährleistung
Der Kunde ist nicht berechtigt, Verträge oder einzelne Rechte und Pflichten aus Verträgen mit SCHMIDT – IT-Service & Werbung, ohne deren Zustimmung auf Dritte zu übertragen oder abzutreten.
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellten oder entstandenen Daten sind von beiden Vertragspartnern vertraulich zu behandeln, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Personenbezogene Daten werden von SCHMIDT – IT-Service & Werbung gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-DSGVO verarbeitet.

15. Vertraulichkeit
Alle Daten, die von einem der Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden oder sich aus Ihrer Zusammenarbeit ergeben, sind vom Auftraggeber wie auch vom Auftragnehmer geheim zu halten, sofern ein Vertragspartner nicht ausdrücklich auf die Geheimhaltung verzichtet.

16. Wahrung des Copyrights und Urheberrechts
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm gelieferten Daten auf Copyright und Urheberrecht zu prüfen. SCHMIDT – IT-Service & Werbung übernimmt keine Haftung für Verstöße gegen Copyright oder Urheberrecht durch vom Kunden bereitgestellte Materialien.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
(2) Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist die Geschäftsadresse von SCHMIDT – IT-Service & Werbung, Bahnhofstraße 27, 08548 Syrau.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Für Kaufleute oder Kunden mit Sitz im Ausland ist der ausschließliche Gerichtsstand die Geschäftsadresse von SCHMIDT – IT-Service & Werbung, Bahnhofstraße 27, 08548 Syrau.

17. Fachgerechte Altgeräteentsorgung und sichere Datenträgervernichtung
(1) Beim Erwerb neuer Hardware kümmern wir uns kostenfrei um die fachgerechte, umweltfreundliche Entsorgung und das Recycling Ihrer Altgeräte, sofern diese in Art und Menge den bei uns gekauften Produkten entsprechen.
(2) Für die Entsorgung von Altgeräten, die darüber hinausgehen, sowie für die sichere Vernichtung von Datenträgern berechnen wir ein Entgelt, das sich nach Art und Umfang des Entsorgungsaufwands richtet.
(3) Die sichere Entsorgung von Datenträgern durch mechanisches Zerstören erfolgt zum Pauschalpreis von 5,00 € netto pro Stück. Anschließend werden die Teile dem Recycling zugeführt.

18. Energiepreispauschale
(1) Die Energiepreispauschale dient dem Ausgleich gestiegener Energie- und Betriebskosten. 
(2) Sie wird zusätzlich zum vereinbarten Entgelt erhoben und kann bei veränderten Marktbedingungen angepasst werden.
(3) Die Pauschale ist kein Gewinnaufschlag, sondern deckt ausschließlich erhöhte Aufwendungen für Strom, Heizung und sonstige energierelevante Kosten.

 19. Sonderregelung zu verlorenen, fehlenden oder nicht funktionierenden Zugangsdaten, Passwörtern, Seriennummern etc.
(1) Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, im Besitz sämtlicher notwendiger und funktionsfähiger Zugangsdaten, Log‑in‑Daten, Passwörter, Seriennummern oder vergleichbarer Angaben zu sein, welche zur Ausführung der beauftragten Arbeiten notwendig sind. SCHMIDT – IT‑Service & Werbung übernimmt hierfür keine Verantwortung.
(2) Arbeitsunterbrechung aufgrund fehlender Daten
Können Arbeiten aufgrund fehlender, vergessener oder nicht funktionsfähiger Zugangsdaten, Log‑in‑Daten, Passwörter, Seriennummern etc. nicht fortgesetzt werden, ist SCHMIDT – IT‑Service & Werbung berechtigt, die Arbeiten an dieser Stelle abzubrechen. Bereits erbrachte Leistungen werden bis zum Abbruchzeitpunkt in Rechnung gestellt. Sobald der Kunde die korrekten Daten bereitstellt, können die Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Eine Verpflichtung zur Vor‑Ort‑Wartezeit, während der Wiederbeschaffung, besteht nicht.
(3) Unterstützung bei der Wiederbeschaffung von Zugangsdaten
In Ausnahmefällen unterstützt SCHMIDT – IT‑Service & Werbung den Kunden bei der Beschaffung der erforderlichen Zugangsdaten, Passwörter, Log‑in‑Informationen oder Seriennummern. Für diese Unterstützung wird ein gesonderter Stundensatz von 135 € netto je angefangene 0,25 Stunden berechnet. Die Beauftragung hierfür muss ausdrücklich und schriftlich erfolgen.

 20. Schlussbestimmungen
(1) Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(2) Erfüllungsort aller Lieferungen und Leistungen ist die Geschäftsadresse von SCHMIDT – IT-Service & Werbung, Bahnhofstr. 27, 08548 Syrau.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Falls der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, ist als ausschließlicher Gerichtsstand die Geschäftsadresse von SCHMIDT – IT-Service & Werbung, Bahnhofstr. 27, 08548 Syrau vereinbart.

Letzte Aktualisierung am 9. März 2026

AGB – Fernwartung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Fernwartung SCHMIDT – IT-Service & Werbung
Inhaber: Steffen Schmidt, Bahnhofstraße 27, 08548 Syrau

 


1. Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Fernwartung bilden die Grundlage für sämtliche über Fernwartung erbrachte Dienstleistungen sowie für alle Dienstleistungsverträge mit SCHMIDT – IT-Service & Werbung. Sie gelten ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens und werden vom Kunden mit Auftragserteilung anerkannt.
(3) Die Verbindung wird durch eine gegenseitige Authentifizierung mittels Benutzername und Kennungs-ID sowie eine 128-Bit-Verschlüsselung abgesichert. Ein unbefugter Verbindungsaufbau zu einem Ihrer Computer ist technisch ausgeschlossen. Jede Verbindungsaufnahme muss vom Kunden initiiert und gestartet werden. Ein unbeabsichtigter Verbindungsaufbau durch den Kunden ist technisch ausgeschlossen.
(6) Die Supportsitzung erfolgt ausschließlich über Ihre bestehende Internetverbindung; es entstehen keine zusätzlichen Verbindungskosten für die Nutzung der Fernwartungssoftware.
(7) Die gesamte Fernwartungssitzung kann aufgezeichnet werden, sofern der Kunde hierzu ausdrücklich seine Zustimmung erteilt.

2. Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für sämtliche laufenden und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Kunden, sofern keine abweichenden Regelungen von SCHMIDT – IT-Service & Werbung ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. SCHMIDT – IT-Service & Werbung behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen treten ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe in Kraft. Kunden sind angehalten, die Geschäftsbedingungen regelmäßig zu prüfen, um über Neuerungen informiert zu sein. Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde, die aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben. Die jeweils gültigen AGB sind auf der Website von SCHMIDT Computer & Werbung (https://ews-schmidt.de/downloads) als PDF verfügbar.

3. Leistung und Haftung bei PC-Fernwartung und Support
(1) Grundlage für die Dienstleistungen im Rahmen des PC-Services ist der schriftlich oder mündlich erteilte Auftrag des Auftraggebers.
(2) Bei Erstellung eines individuellen Angebots ist der Auftraggeber verpflichtet, dieses auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und durch eine schriftliche Genehmigung zu bestätigen.
(3) Leistungen, die über die im Auftragsformular oder Angebot definierten Arbeiten hinausgehen, bedürfen gesonderter Termin- und Preisvereinbarungen.
(4) Die Sicherung sämtlicher Daten, einschließlich Betriebssystem, Software und Anwendungsdaten, obliegt ausschließlich dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten durch SCHMIDT – IT-Service & Werbung.
(5) SCHMIDT – IT-Service & Werbung übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die im Rahmen des PC-Fernwartungs-Service entstehen. Die Haftung für Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangene Gewinne, Zinsverluste sowie Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber ist ausgeschlossen.

4. Ausführungstermin
Der Auftragnehmer ist bestrebt, die Dienstleistung zeitnah auszuführen. Wunschtermine können individuell vereinbart werden. Ein Rechtsanspruch auf die Einhaltung eines bestimmten Termins besteht jedoch nicht.

5. Anspruch auf Dienstleistung und Ausführungstermin
Ein Anspruch auf die Erbringung der Dienstleistung besteht nicht. SCHMIDT – IT-Service & Werbung behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bei zeitlicher und räumlicher Unmöglichkeit einen späteren Termin zu vereinbaren.
Mängelrügen sind nur wirksam, wenn sie innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der vereinbarten Leistung schriftlich dokumentiert werden. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt die Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.

6. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Jede erste oder weitere Fernwartungsverbindung wird mit 29,99 € netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Im Preis enthalten sind die ersten 0,25 Stunden Arbeitszeit. Wird die Fernwartungssitzung unterbrochen, mit Ausnahme von durch die Dienstleistung bedingten Systemneustarts, wird erneut 29,99 € netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
(2) Für jede weitere Arbeitsstunde werden 63,76 € netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
(3) Die Abrechnung erfolgt je angefangene 0,25 Stunden, beginnend ab 0 Minuten jeder vollen Stunde.
(4) Für sämtliche Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten von 7:30 bis 16:30 Uhr wird ein Zuschlag von 50 % netto auf alle Leistungen erhoben. An Wochenenden und Feiertagen beträgt der Zuschlag 100 % netto, sofern keine abweichenden Preisvereinbarungen getroffen wurden.
(5) Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Rechnung zu begleichen.
(6) Bei Zahlungsverzug ist SCHMIDT – IT-Service & Werbung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % bei Endkunden und 8 % bei Unternehmen über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

7. Rücktrittsrecht/Storno
Stornierungen von vereinbarten Terminen durch den Auftraggeber bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Bei Zustimmung ist SCHMIDT – IT-Service & Werbung berechtigt, neben bereits erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 40 % des zu erwartenden Verdienstes zu berechnen.

8. Besondere Umstände
Weder der Kunde noch SCHMIDT – IT-Service & Werbung haften für die Nichterfüllung oder Verzögerung von Leistungen, soweit diese ganz oder teilweise auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Beispiele für höhere Gewalt sind Krieg, Unruhen, Betriebsstörungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, behördliche Anordnungen sowie Probleme mit der Internetverbindung, insbesondere bei Nutzung von Surf-Sticks oder Funknetzen. Während solcher Störungen ist SCHMIDT – IT-Service & Werbung von der Leistungspflicht befreit und kann nach Wiederherstellung der normalen Verhältnisse die vereinbarte Leistung erbringen oder vom Vertrag zurücktreten. Für den Ausfall oder die Überlastung globaler Kommunikationsnetze übernimmt SCHMIDT – IT-Service & Werbung keine Haftung. Bei Störungen, die länger als acht Wochen andauern und sofern keine Leistung erbracht wurde, kann auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
(1) SCHMIDT – IT-Service & Werbung übernimmt keine Haftung für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter durch die Vertragsprodukte. Der Kunde ist verpflichtet, SCHMIDT – IT-Service & Werbung unverzüglich über entsprechende Ansprüche zu informieren.
(2) Es wird keine Haftung für fehlende Softwarelizenzen übernommen.
(3) Werden Produkte nach Entwürfen oder Vorgaben des Kunden gefertigt, stellt der Kunde SCHMIDT – IT-Service & Werbung von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte frei und verpflichtet sich zur angemessenen Vorauszahlung etwaiger Prozesskosten.

10. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand die Geschäftsadresse von SCHMIDT – IT-Service & Werbung, Bahnhofstraße 27, 08548 Syrau, vereinbart.
Stornierungen von vereinbarten Terminen durch den Auftraggeber bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Im Falle einer Zustimmung ist SCHMIDT – IT-Service & Werbung berechtigt, neben den bereits erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 40 % des zu erwartenden Verdienstes zu berechnen.

11. Besondere Umstände
Weder der Kunde noch SCHMIDT – IT-Service & Werbung haften für die Nichterfüllung oder Verzögerung von Leistungen, sofern diese ganz oder teilweise auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Beispiele für höhere Gewalt sind unter anderem Krieg, Unruhen, Betriebsstörungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, behördliche Anordnungen sowie Probleme mit der Internetverbindung, insbesondere bei Nutzung von Surf-Sticks oder Funknetzen. Während solcher Störungen ist SCHMIDT – IT-Service & Werbung von der Leistungspflicht befreit und kann nach Wiederherstellung der normalen Verhältnisse die vereinbarte Leistung erbringen oder vom Vertrag zurücktreten. Für den Ausfall oder die Überlastung globaler Kommunikationsnetze übernimmt SCHMIDT – IT-Service & Werbung keine Haftung. Bei Störungen, die länger als acht Wochen andauern, und sofern keine Leistung erbracht wurde, ist auch der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

12. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
(1) SCHMIDT – IT-Service & Werbung übernimmt keine Haftung für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter durch die Vertragsprodukte. Der Kunde ist verpflichtet, SCHMIDT – IT-Service & Werbung unverzüglich über entsprechende Ansprüche zu informieren.
(2) Für fehlende Softwarelizenzen wird keine Haftung übernommen.
(3) Werden Produkte nach Entwürfen oder Vorgaben des Kunden gefertigt, stellt der Kunde SCHMIDT – IT-Service & Werbung von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte frei und verpflichtet sich zur angemessenen Vorauszahlung etwaiger Prozesskosten.

13. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand die Geschäftsadresse von SCHMIDT – IT-Service & Werbung, Bahnhofstraße 27, 08548 Syrau, vereinbart.

Letzte Aktualisierung am 14. Februar 2026

AGB – Verbrauchsgüterverkauf

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verbrauchsgüterkauf SCHMIDT – IT-Service & Werbung
Inh. Steffen Schmidt, Bahnhofstr. 27, 08548 Syrau

Kaufvertrag über bewegliche Sachen (Verbrauchsgüterkauf)

 


1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Diese besonderen AGB für Verbrauchsgüterverkäufe gelten ergänzend zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Für den zwischen Ihnen als Käufer und uns als Verkäufer geschlossenen Kaufvertrag über die Lieferung von Waren gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufsbedingungen.
(3) Alle Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns im Kontext des Kaufvertrages ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung sowie unserer Annahmeerklärung.
(4) In von uns ausgestellten Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgeblich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet wurden.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise; die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer sowie etwaige Liefer- und Versandkosten werden gesondert ausgewiesen. Der Bruttopreis wird als Gesamtbetrag angegeben.
(2) Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von drei Tagen nach Zugang unserer Rechnung ohne Abzug zu begleichen.
(3) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) bei Endkunden und 8 % bei Unternehmern zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur zulässig, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unbestritten sind. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Mängelrügen oder Gegenansprüchen aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur ausgeübt werden, sofern der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.

4. Liefer- und Leistungszeit
(1) Unsere Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Nach Ablauf von vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist können Sie uns schriftlich auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern. Bei schuldhafter Nichteinhaltung eines verbindlich vereinbarten Liefertermins oder einer verbindlichen Lieferfrist, oder bei sonstigem Lieferverzug, ist uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Verstreicht diese Nachfrist erfolglos, sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Im Falle eines Fixgeschäfts oder bei berechtigtem Wegfall Ihres Interesses an der Vertragserfüllung aufgrund eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs, haften wir Ihnen gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der Einschränkungen gemäß § 5.
(4) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit dies für Sie zumutbar ist.

5. Rechte bei Verzug und Mängeln; Haftung
(1) Weicht die gelieferte Ware von der vereinbarten Beschaffenheit ab, eignet sie sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung oder erfüllt sie nicht die öffentlich zugesicherten Eigenschaften, sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet, sofern keine gesetzlichen Ausschlussgründe vorliegen.
(2) Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierzu ist uns eine angemessene Frist einzuräumen. Während der Nacherfüllung besteht kein Recht auf Minderung oder Rücktritt. Scheitert die Nachbesserung zweimal, gilt sie als fehlgeschlagen. Nach Fehlschlagen der Nacherfüllung steht Ihnen das Recht auf Minderung oder Rücktritt zu.
(3) Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst nach erfolgloser Nacherfüllung geltend gemacht werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben nach Maßgabe der folgenden Absätze unberührt.
(4) Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Vorgaben. Gleiches gilt für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen oder Arglist verursacht wurden. Soweit das Produkthaftungsgesetz Anwendung findet, haften wir uneingeschränkt nach dessen Bestimmungen.
Im Falle einer von uns abgegebenen Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie haften wir auch im Umfang dieser Garantie. Für daraus resultierende Schäden, die nicht unmittelbar an der Ware entstehen, haften wir nur, soweit das Risiko solcher Schäden von der Garantie ausdrücklich umfasst ist.
(5) Schäden aus Verzug oder Mängeln, die auf eine einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen sind, beschränken unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Dies gilt auch bei Schadensersatzansprüchen statt der Leistung.
(6) Weitere Haftungsansprüche gegen uns sind unabhängig von der Rechtsnatur des Anspruchs ausgeschlossen, unberührt bleibt die Haftung nach Absatz 3.

6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsansprüche aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum.

7. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
(2) Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist die Geschäftsadresse von SCHMIDT – IT-Service & Werbung, Bahnhofstr. 27, 08548 Syrau.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Kaufleute oder Kunden mit Sitz im Ausland wird als ausschließlicher Gerichtsstand die Geschäftsadresse von SCHMIDT – IT-Service & Werbung, Bahnhofstr. 27, 08548 Syrau vereinbart.

Letzte Aktualisierung am 14. Februar 2026