AGB
AGB SCHMIDT – IT-Service & Werbung
1. Allgemeines
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten allgemein.
(2) für die Angebote per Fernwartung und für den Verbrauchsgüterkauf stehen gesonderte AGB bereit.
(3) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
(4) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von SCHMIDT – IT-Service & Werbung bedürfen der Schriftform.(5) SCHMIDT – IT-Service & Werbung ist berechtigt, diese AGB zu ändern, indem er/sie den Kunden im Einzelnen schriftlich über die Änderungen informiert. Die Änderungen treten nach einem Monat der Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann dieser einen bestehenden Vertrag binnen 1einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung ihm gegenüber mit Ablauf der Monatsfrist wirksam.
2. Angebot und Vertragsabschluss
(1) Mündliche Angebote von SCHMIDT – IT-Service & Werbung sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich.
(2) Die ausdrückliche Zusicherung von Eigenschaften bedarf der schriftlichen Bestätigung durch SCHMIDT – IT-Service & Werbung.
(3) Der Umfang der von SCHMIDT – IT-Service & Werbung zu erbringender Leistung wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt. Soweit abgeschlossen gelten in nachstehender Reihenfolge die Einzellizenzbedingungen und Softwarepflegevereinbarungen der Hersteller und die Supportvereinbarung von SCHMIDT – IT-Service & Werbung und ergänzend diese Geschäftsbedingungen.
(4) SCHMIDT – IT-Service & Werbung behält sich durch die Berücksichtigung zwingende, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.
3. Installation, Schulung und Beratung
(1) Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation, soweit die Installation dieser nicht vertraglich festgelegt ist, gelieferter Soft- und Hardware selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch SCHMIDT – IT-Service & Werbung als auch die Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung von Soft- und Hardware, gehören nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung zum Leistungsumfang und werden gesondert berechnet.
(2) Sofern SCHMIDT – IT-Service & Werbung Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Satz 1 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen von SCHMIDT – IT-Service & Werbung angemessen. SCHMIDT – IT-Service & Werbung kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. Ansprüche von SCHMIDT – IT-Service & Werbung aus § 643 BGB bleiben unberührt.
(3) Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4. Leistungsumfang
(1) SCHMIDT – IT-Service & Werbung ist berechtigt, sich zur Erfüllung der von Ihr geschuldeten Leistungen der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen etc.) bleiben Eigentum von SCHMIDT – IT-Service & Werbung. SCHMIDT – IT-Service & Werbung behält sich vor, Software auszurüsten, dass die Programme nach Ablauf der Testzeit nicht mehr voll einsatzfähig sind. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.
5. Lieferfrist
(1) Von SCHMIDT – IT-Service & Werbung angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Für den Fall, dass der voraussichtliche Liefertermin von SCHMIDT – IT-Service & Werbung um mehr als 4 Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, SCHMIDT – IT-Service & Werbung eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen.
(2) SCHMIDT – IT-Service & Werbung ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
(3) Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Liefer- und Leistungsvariante verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von SCHMIDT – IT-Service & Werbung nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei SCHMIDT – IT-Service & Werbung oder seinen Lieferanten oder deren Unterlieferanten. SCHMIDT – IT-Service & Werbung behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Lieferungsverzögerung länger als 6 Wochen andauert.
6. Preise/Angebote
(1) Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sonstige Lieferungen und Leistungen, für die zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.
(2) Schulungs- und Installations- und andere Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme gültigen Preisliste berechnet.
(3) SCHMIDT – IT-Service & Werbung ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als 5 Werktage ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.
(4) Angebotspreise und deren Preisbindung können im dividuellen Angebot gesondert angegeben werden.
(5) Pro Stunde Arbeitszeit fallen 57,96 € netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwehrsteuer an.
(6) Abrechnung je angefangene 0,25 h, beginnend bei 0 Minuten je voller Stunde.
(7) Für alle Arbeiten außerhalb regulärer Arbeitszeiten von 7.30 – 17:00 Uhr fällt ein Zuschlag von 50% netto für alle Leistungen an. An Feiertagen und Wochenenden fällt ein Zuschlag in Höhe von 100% netto für alle Leistungen an. Ausgenommen davon sind vorherige Preisabsprachen.
7. Anfahrtskosten
(1) Anfahrtskosten setzten sich aus einer Kilometerpauschale für das individuell verwendete Fahrzeug und der Anfahrtszeit des/der Mitarbeiter zusammen.
(2) Anfahrtszeit gilt als Arbeitszeit. Abrechnung je angefangene 0,25 h, beginnend bei 0 Minuten je voller Stunde.(3) Die Anfahrtszeit wird mit einem reduzierten Stundensatz in Höhe von 45 € netto berechnet. Für Mitarbeiter beträgt der Stundensatz 35 € netto.
(4) Die Kilometerpauschale orientiert sich an aktuellen Benzinpreisen und an diversen, aktuellen Autokostenrechnern; ADAC etc.
(5) Anfahrtskosten können individuell und/oder pauschal vereinbart werden, jedoch hat der Kunde keinen Anspruch darauf.
(6) Müssen Fahrzeuge angemietet werden, so werden die Mietkosten dem Kunden zusätzlich berechnet.
8. Zahlung, Zahlungsmodalitäten, Zahlungsverzug
(1) Sofern wir mit Ihnen nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, ist der von Ihnen geschuldete Rechnungsbetrag ohne Abzug binnen 3 Tagen zu zahlen, ab dem unsere Rechnung bei Ihnen eingegangen ist.
(2) Teilzahlungen oder Sammelüberweisungen sind nicht erlaubt.(3) Bei Zahlungsverzug ist SCHMIDT – IT-Service & Werbung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% bei Endkunden und 8% bei Unternehmen über Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder SCHMIDT – IT-Service & Werbung einen höheren Schaden nachweist.(4) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von SCHMIDT – IT-Service & Werbung verrechnen. Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(4) Schuldet der Kunde SCHMIDT – IT-Service & Werbung mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird – sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat – zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.
(5) Teilzahlungen des Kunden bedürfen der Schriftform und müssen extra vereinbart werden.
(6) Wird das angebende Zahlungsziel nicht eingehalten gerät der Kunde gemäß § 286 BGB automatisch in Zahlungsverzug und die Rechnung gilt als gemahnt.
9. Annahmeverzug des Kunden
Kommt ein Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, so ist SCHMIDT – IT-Service & Werbung nach Setzung einer angemessenen Frist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Verlangt SCHMIDT – IT-Service & Werbung Schadensersatz, so beträgt dieser 30% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder SCHMIDT – IT-Service & Werbung einen höheren Schaden nachweist.
10. Gefahrübergang; Abnahme von Leistungen, Pflichtverletzung; Nachbesserung bei Dienstleistungen
(1) Soweit ein Werkvertrag geschlossen wird, gilt folgende Regelung:
Von SCHMIDT – IT-Service & Werbung auftragsgemäß installierte Produkte wird der Kunde bei Übergabe unverzüglich testen. Funktionieren die Produkte im Wesentlichen vertragsgerecht, wird der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären.
Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er SCHMIDT – IT-Service & Werbung unverzüglich, spätestens nach 10 Werktagen nach Installation schriftlich konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei SCHMIDT – IT-Service & Werbung ein, gilt das Werk als abgenommen.
(3) Soweit anderweitig keine speziellen Regelungen getroffen sind, haftet SCHMIDT – IT-Service & Werbung bei Mängeln Ihrer Dienst- oder Werkleistung nach Maßgabe der für diese geltenden Bestimmungen.
(4) Bei schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten hat der Kunde SCHMIDT – IT-Service & Werbung in jedem Fall zunächst zur kostenlosen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung aufzufordern.
(5) Die Verjährung beginnt mit der Abnahme. Gewährleistungsansprüche, die dem Kunden aus der Erbringung von Leistungen durch SCHMIDT – IT-Service & Werbung im Regelungsbereich dieser Bedingungen zustehen, verjähren wie folgt:
Bei einem Werkvertrag laut §634a BGB, bei einem Kaufvertrag mit einem Händler innerhalb eines Jahres, mit einem Verbraucher nach 2 Jahren.
11. Eigentumsvorbehalt
SCHMIDT – IT-Service & Werbung behält sich das Eigentum an der gelieferten Hard- und Software, sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von SCHMIDT – IT-Service & Werbung in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.
12. Umfang und Rechtseinräumung
Die Schutzrechtshinweise - auch Dritter - sind zu beachten.
13. Haftung
(1) Bei Arbeiten an Computer, Netzwerken, NAS, Datenträgern und allen anderen Dingen/Geräten, bei denen ein Datenverlust unmittelbar oder mittelbar als Folge durchgeführter Arbeiten entstehen kann, ist der Kunde selbst vor Arbeitsbeginn von SCHMIDT – IT-Service & Werbung für eine vollständige Datensicherung verantwortlich.
(2) SCHMIDT – IT-Service & Werbung haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für das Fehlen von schriftlich zugesicherten Eigenschaften.
(3) Für einfach fahrlässige Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten haftet SCHMIDT – IT-Service & Werbung, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Höhe nach nur für vertragstypische, d.h. vorhersehbare Schäden.
(4) SCHMIDT – IT-Service & Werbung haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Vertragspflichten.
(5) SCHMIDT – IT-Service & Werbung haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihn zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherungen, sowie Virenschutz- oder anderer Schutzprogramme – hätte verhindern können.
(6) Die Haftung ist auf den durch den Kunden nachgewiesenen Schaden beschränkt.
(7) Die Regelung dieser Ziffer 12 gilt auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von SCHMIDT – IT-Service & Werbung.
(8) Etwaige Schadenersatzansprüche verjähren nach 12 Monate ab Ausführung der Leistung. Dies gilt nicht, wenn SCHMIDT – IT-Service & Werbung Arglist vorwerfbar ist; §823, §280 BGB.
14. Garantie/Gewährleistung
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit SCHMIDT – IT-Service & Werbung geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit SCHMIDT – IT-Service & Werbung geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von SCHMIDT – IT-Service & Werbung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
15. Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit SCHMIDT – IT-Service & Werbung geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit SCHMIDT – IT-Service & Werbung geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von SCHMIDT – IT-Service & Werbung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
16. Vertraulichkeit
Alle Daten, die von einem der Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden oder sich aus Ihrer Zusammenarbeit ergeben, sind sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer geheim zu halten, sofern ein Vertragspartner nicht ausdrücklich auf die Geheimhaltung verzichtet. SCHMIDT – IT-Service & Werbung verarbeitet alle vom Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten gemäß den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-DSGVO.
17. Wahrung des Copyrights & Urheberrecht
Alle vom Kunden gelieferten Daten, gleich welcher Art, sind auf die Wahrung des Copyrights und des Urheberrechts vom Kunden selbst zu prüfen. SCHMIDT – IT-Service & Werbung kann bei Verstößen gegen das Copyright & das Urheberrecht bei von Kunden gelieferten Daten/Materialien nicht haftbar gemacht werden.
18. Schlussbestimmungen
(1) Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(2) Erfüllungsort aller Lieferungen und Leistungen ist die Geschäftsadresse von SCHMIDT – IT-Service & Werbung, Bahnhofstr. 27, 08548 Syrau.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Falls der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand die Geschäftsadresse von SCHMIDT – IT-Service & Werbung, Bahnhofstr. 27, 08548 Syrau vereinbart.
Letzte Aktualisierung am 24.12.2023
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